Frau Rechtsanwältin Ulrike Meichner ist auch Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht.
Frau Rechtsanwältin Ulrike Meichner ist überdies Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte auf eines der folgenden Themen:
Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht ist Rechtsanwältin Ulrike Meichner Ihre Ansprechpartnerin bei familienrechtlichen Problemen. Sie berät und vertritt Sie:
- in Scheidungsverfahren (einschließlich der Trennungsphase)
- bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- insbesondere: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
- auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (einstweilige Anordnung)
- im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht
- bei der Berechnung und Durchsetzung des Zugewinnausgleichs
- bei der Vermögensauseinandersetzung
- bei der Hausratsteilung
- im Zusammenhang mit der Zuweisung einer ehelichen Wohung
- in Gewaltschutzverfahren
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Meichner berät und vertritt Sie insbesondere bei
- der Gestaltung und Prüfung von Testamenten
- der Überprüfung der Erbfolge und der Erbquoten
- Fragen der Ausschlagung einer Erbschaft
- überschuldeten Nachlässen (insbesondere zur begrenzten Erbenhaftung)
- der Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft
- Vermächtnissen
- Herausgabeansprüchen gegen Erbschaftsbesitzer
- allen Fragen des gesetzlichen Pflichtteils (insbesondere Auskunft, Wertermittlung und Pflichtteilsergänzungsansprüchen)
- einschließlich Fragen des Pflichtteilsentzugs