Frau Rechtsanwältin Sylvia Schwägerl-Weiß ist Ihr Ansprechpartner vor allem in medizinrechtlichen Fragen.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Arzthaftung sowie Personenschäden.
Frau Rechtsanwältin Schwägerl-Weiß berät und vertritt Sie medizinrechtlich insbesondere
- im Rahmen vorbereitender Maßnahmen, etwa der Einholung von Behandlungsunterlagen sowie der Beauftragung von Sachverständigengutachten
- der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, etwa Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Folgeschäden
- in Verfahren vor ärztlichen Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen
- der gerichtlichen Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen
- in strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern, auch als Nebenkläger.
Aber auch ausserhalb des Arzthaftungsbereiches berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Schwägerl-Weiß Opfer von Personenschäden bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.
Frau Schwägerl-Weiß ist angestellte Rechtsanwältin.